Samstag, 11 Januar 2020 13:13

Hygienekonzept der HSG Hoof/Sand/Wolfhagen zur Durchführung des Wettkampfspielbetrieb mit Zuschauern

Die HSG Hoof/Sand/Wolfhagen möchte mit diesem Konzept den Handballserienspielbetrieb mit Zuschauern ermöglichen. Hierbei ist das oberste Gebot die Gesundheit aller Personen (Spieler/Trainer/Zuschauer/Offizielle) die hieran teilnehmen. Für die Einhaltung der Regeln sowie Überwachung derselbigen ist die Hygienebeauftragte der HSG Hoof/Sand/Wolfhagen Frau Daniela Oberbeck bzw. nachgeordnet die jeweiligen Trainer und Trainerinnen verantwortlich.

Grundlage des Hygienekonzepts sind die Vorgaben und Empfehlungen des Landes Hessen, dem Robert-Koch-Institut, dem Deutschen Olympischen Sportbundes, des Deutschen Handballverbandes (DHB) und des Hessischen Handballverbandes (HHV) in der jeweils aktuellen Fassung. Diese sind auf den einzelnen Webseiten eingestellt und einzusehen, die HSG Hoof/Sand/Wolfhagen verpflichtet sich diese nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen.

Auszugsweise werden hier insbesondere genannt:

  • Einhaltung der Abstandsregelungen
  • Tragen eines Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in allen erforderlichen und gekennzeichneten Bereichen
  • Hygieneregeln wie häufiges Händewaschen (mind. 30 Sec.) und/oder Desinfizieren
  • Anwesenheitserfassung zur Nachverfolgung aller Teilnehmer
  • Körperkontakt vermeiden, z. B. keine Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale, abklatschen usw.
  1. Allen Sportler/ Innen werden die Informationen zum Thema Hygiene, Gefahren und den aktuellen Empfehlungen des RKI per Aushang bekannt gemacht. Im Falle eines Verdachts müssen sich die die entsprechenden Personen an die Verantwortlichen Stellen - Gesundheitsämter, hausärztliche Praxen oder per Telefon unter 116117 an den ärztlichen Bereitschaft - wenden und sich ggf. auf COVID-19 testen lassen.
  2. Wenn ein Mannschaftsbeteiligter Erkältungssymptome aufweist, ist dieser Beteiligte von dem Spiel auszuschließen. Ob auch das Spiel abzusagen ist, muss in Abstimmung mit dem anwesenden SR, der Hygienebeauftragte der HSG HoSaWo Frau Daniela Oberbeck und ggf. der Gemeinde bzw. dem Gesundheitsamt entweder persönlich oder fernmündlich abgestimmt werden. Frau Oberbeck ist unter der Rufnummer 0173-5859569 zu erreichen.
  3. Beim Betreten der Halle ist von allen Personen ein Mund-Nasenschutz zu tragen und eine Handdesinfektion durchzuführen. Der Mund-Nasenschutz darf nur zur Ausübung des Sports, sowie nach der Einnahme des Sitzplatzes und bei Einhaltung der Abstandsregel von 1,50m zum nächsten Zuschauer, abgenommen werden. Gleiches gilt bei der Einnahme von Getränken und Speisen.
  4. Alle Personen, die die Sportstätte betreten, sind verpflichtet Ihre Persönlichen Daten zu hinterlassen. Dies kann entweder über die ausgelegten Erfassungsbögen oder über die HoSaWo Vereins-App erfolgen. Die personenbezogenen Daten dienen ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen. Die Daten werden für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, für die zuständigen Behörden vorgehalten und bei bestätigter Infektion mindestens einer Person dieser übermittelt, sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform gelöscht bzw. vernichtet. Bei offenkundig falschen Angaben (Pseudonymen, „Spaßnamen“) wird auf die korrekte Angabe der personenbezogenen Daten hingewiesen oder vom Hausrecht Gebrauch gemacht, den Zutritt zu verwehren. Die Bestimmungen der Art. 13 (Informationspflicht), 15 (Auskunftsrecht), 18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) und 20 (Recht auf Datenübertragbarkeit) DS-GVO finden keine Anwendung; die Personen werden über diese Beschränkungen informiert
  5. Beim Eingang in die Halle ist der Erfassungsbogen dem Bevollmächtigten der HSG zu übergeben, welcher die Daten kurz gegenprüft und den Erfassungsbogen dann in einem entsprechend gekennzeichneten Behältnis ablegt. An diesem Behältnis sind die Spielbegegnung sowie die Spielzeit verzeichnet. Die Behältnisse werden dann innerhalb von 48 Stunden an die Hygienebeauftragten übergeben.
  6. An der Eingangstür zur Halle selbst, sowie an Tribünenaufgängen sind Ordner positioniert. Diese haben darauf zu achten, dass die Einbahnstraßenregelung in der Halle von allen Besuchern beachtet wird.
  7. Zuschauer sind nach den allgemeinen Regelungen, die für Zusammenkünfte und Veranstaltungen gelten, insbesondere der Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand sowie der jeweiligen Regelobergrenze des Landes Hessen, gestattet. Daraus resultiert ein Sitzplankonzept, welches durch den Veranstalter vorgegeben wird. Mit Eintritt in die Halle akzeptiert der Zuschauer die hiermit verbundenen Vorgaben des Veranstalters und hat dadurch keine freie Platzwahl. Wünsche, werden soweit wie möglich berücksichtigt.
  8. Die Spieler und die Offiziellen benutzen die separaten Sportlereingänge, um die für sie vorgesehenen Kabinen auszusuchen. Die Kabinen dürfen vollumfänglich, einschließlich der Duschen genutzt werden. Beim Betreten der Halle müssen auch die Sportler und Offizielle den Mund-Nasenschutz tragen.
  9. Eine Vermischung zwischen Sportlern und Zuschauer, innerhalb der Halle, ist strikt zu vermeiden.
  10. Die Damen- und Herren Toiletten sind geöffnet; bei Ihrer Benutzung ist auf den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu achten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Jeder Besucher hat sich vor der Benutzung der Toilette die Hände zu desinfizieren. Hierzu werden entsprechende Desinfektionsspender aufgestellt.
  11. Es gibt keine Stehplätze und die Laufwege sind frei zu halten.
  12. Das Abklatschen, Begrüßen, Umarmen der anderen Spieler/innen zur Begrüßung ist zu unterlassen.
  13. Nach jedem Spiel wird für eine ausreichende Belüftung der Halle gesorgt. Hierzu ist zwischen den Spielen ein entsprechendes Zeitfenster einzuplanen. Die Belüftung kann durch das Öffnen möglicher Türen und Fenster sowie über die vorhandenen Lüftungsanlagen der Halle stattfinden. In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass auch die Kabine, nachdem sie von einer Mannschaft benutzt wurde, durchgelüftet und ordnungsgemäß desinfiziert wird. Ebenso werden während der Lüftungspause bzw. nach dem letzten Spiel, notwendige Flächendesinfizierungen z. Bsp. der Spielerbänke durchgeführt.
  14. Die HSG Hoof/Sand/Wolfhagen wird nach bestem Wissen und Gewissen die geltenden Sicherheits- und Hygie-nebestimmungen beachten und den Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage organisieren. Hiermit ist jedoch keine generelle Haftung der HSG und der für den Verein handelnden Personen für eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 im Rahmen des Spielbetriebs verbunden. Es ist klar, dass sich auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt, weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben. Die HSG haftet insoweit nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Spielbetrieb beteiligten Personen.
  15. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn der HSG bzw. den für den Verein handelnden Personen ein schuldhaftes, also vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu Schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.

Risiken sind in allen Bereichen zu minimieren! Alle Personen sind dazu angehalten sich strikt an die o.g. Regeln zu halten. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann den sofortigen Ausschluss aus der Halle bedeuten.

Die HSG Hoof/Sand/Wolfhagen unterstützt in allen Bereichen die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie fühlt sich insbesondere dem Schutz von Risikogruppen stark verpflichtet und möchte mit diesem Hygieneplan ermöglichen, dass der Wettkampfbetrieb wieder ausgeübt werden kann.

Das höchste Gut ist die Gesundheit aller Personen; diese gilt es stets zu schützen!!!